Das Umweltministerium wird für die Jahre 2021 und 2022 das Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" mit zehn Millionen Euro neu auflegen. Die Neuauflage soll am 1.März 2021 starten und spätestens am 31. Dezember 2022 enden. Adressiert wird die Neuerrichtung eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit einer neu errichteten PV-Anlage.
Informationen zum Förderprogramm, der Verwaltungsvorschrift sowie zur Antragstellung werden Ende Februar 2021 veröffentlicht, so das Umweltministerium. Start des Förderprogramms soll zwar der 1. März 2021 sein. Eine Antragstellung wird zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich sein, da die L-Bank zunächst die organisatorischen Voraussetzungen schaffen muss. Ab dem 1. April 2021 können dann voraussichtlich die Anträge auf Förderung gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Zuschusses hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage in Kilowattpeak (kWp) ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird.
› Speicher, die in Verbindung mit PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30
kWp eingebaut werden, erhalten einen Zuschuss je kWh Speicherkapazität von 200 Euro.
› Besitzen die mit dem Speicher installierten PV-Anlagen eine installierte Leistung in Höhe von über 30 kWp, wird der Speicher mit 300 Euro je kWh Speicherkapazität bezuschusst.
Das Umweltministerium hat zum neuaufgelegten Förderprogramm auf seiner Homepage bereits eine Fragen- und Antworten-Liste veröffentlicht. Weitere Informationen auf der Homepage des Umweltministeriums BW: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/
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